§ 52 Abs 3 erster Satz StPO
Kopien sind "Ablichtungen" oder "andere Wiedergaben des Akteninhalts". Diese Begrifflichkeiten sind medien- und technologieneutral zu verstehen.
14 Os 57/23y
§ 52 Abs 3 erster Satz StPO
Kopien sind "Ablichtungen" oder "andere Wiedergaben des Akteninhalts". Diese Begrifflichkeiten sind medien- und technologieneutral zu verstehen.
14 Os 57/23y