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Freischaltung zu elektronischer Akteneinsicht ist Zustellung einer Kopie gleichzuhalten

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/57ÖJZ 2024, 189 - 190 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 52 Abs 3 erster Satz StPO

Kopien sind "Ablichtungen" oder "andere Wiedergaben des Akteninhalts". Diese Begrifflichkeiten sind medien- und technologieneutral zu verstehen.

14 Os 57/23y

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