§ 9 Abs 1 BAG
Die Kosten der in einem Lehrgang absolvierten theoretischen Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz sind vom Arbeitgeber zu zahlen. Diese Verpflichtung kann nicht durch eine gegenteilige Vereinbarung umgangen werden.
9 Ob A 42/23a
§ 9 Abs 1 BAG
Die Kosten der in einem Lehrgang absolvierten theoretischen Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz sind vom Arbeitgeber zu zahlen. Diese Verpflichtung kann nicht durch eine gegenteilige Vereinbarung umgangen werden.
9 Ob A 42/23a