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COVID-19 und Bestandzins für Geschäftslokale

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/42ÖJZ 2024, 162 - 163 Heft 3 v. 14.2.2024

§ 1096 ABGB

Umsatzrückgänge des Geschäftsraummieters, die sich nicht auf behördliche Maßnahmen zurückführen lassen, die den vertraglich bedungenen Gebrauch des Objekts einschränkten, sind dem Unternehmerrisiko zuzuordnen und berechtigen nicht zur Mietzinsminderung.

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