vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bekanntgabe einer Preisermäßigung muss sich auf den niedrigsten Preis innerhalb von mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung beziehen

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2024/172ÖJZ 2024, 1027 - 1028 Heft 16 v. 4.12.2024

Eine Preisermäßigung für ein Erzeugnis, die von einem Händler in Form eines Prozentsatzes oder einer Werbeaussage, mit der die Vorteilhaftigkeit des angegebenen Preises hervorgehoben werden soll, bekannt gegeben wird, ist auf der Grundlage des "vorherigen Preises" iSv Art 6a Abs 2 RL 98/6 zu bestimmen.

C-330/23Aldi Süd

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!