vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): EuGH präzisiert den Umfang der Zuständigkeit der Unionsgerichte

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Alexander PelzlÖJZ 2024/171ÖJZ 2024, 1026 - 1027 Heft 16 v. 4.12.2024

Die Unionsgerichte sind insoweit zuständig, die Rechtmäßigkeit von Handlungen oder Unterlassungen, als diese nicht unmittelbar mit politischen oder strategischen Entscheidungen im Rahmen dieser Politik in Verbindung stehen, zu beurteilen oder diese auszulegen. Dies gilt somit ua für Entscheidungen von Eulex Kosovo über die Auswahl des Personals oder über die Einrichtung von Überwachungsmaßnahmen oder Rechtsbehelfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!