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Gewährleistungsausschluss beim privaten Gebrauchtwagenkauf

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/258ÖJZ 2024, 891 - 892 Heft 14 v. 4.10.2024

§§ 929, 932 ABGB

Die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Gebrauchtwagens ist im Regelfall eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft, für die der Verkäufer einzustehen hat. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss steht der Geltendmachung des Fehlens dieser gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaft entgegen.

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