§ 282 Abs 1 StPO
UAnfechtung mit NB zum Vorteil des Angekl (§ 282 Abs 1 StPO) gegen dessen Willen ist der StA im kollegialgerichtlichen Verfahren verwehrt.
13 Os 10/24f
§ 282 Abs 1 StPO
UAnfechtung mit NB zum Vorteil des Angekl (§ 282 Abs 1 StPO) gegen dessen Willen ist der StA im kollegialgerichtlichen Verfahren verwehrt.
13 Os 10/24f