§ 523 ABGB
Die Negatorienklage zur Abwehr eigenmächtiger Eingriffe in das gemeinsame Eigentum steht auch dem Minderheitseigentümer gegen einen anderen Miteigentümer zu. Bagatellhafte Umgestaltungen (hier: das Anbohren der Gartenmauer zur Montage von Schrauben zur Schlauchbefestigung) sind keine Änderung iSd § 16 WEG.