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Verbandsklagebefugnis in horizontaler Anwendung der RL (EU) 1828/2020? Anmerkung zu LG Klagenfurt 20. 3. 2024, 77 Cg 49/23m

KurzbeitragAufsatzBurkhard HessÖJZ 2024/115ÖJZ 2024, 682 - 685 Heft 11 v. 31.7.2024

A Sachverhalt

Die Klägerin, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, vertritt nach ihrem Satzungszweck die Interessen von Verbrauchern. Sie informiert über ihre Vereinstätigkeit und ihre Finanzierung auf ihrer allgemein zugänglichen Website.

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