Der "ROT-BLAUER Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" lässt Bedenken ob seiner Verfassungskonformität aufkommen. Es drängt sich daher die Frage auf, welche Rechtsfolgen ein in einem (Minderheits-)Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses enthaltener und Art 53 Abs 2 B-VG widersprechender Untersuchungsgegenstand nach sich zieht. In der Literatur finden sich hierzu die Fehlerfolgenmodelle der vollumfänglichen Heilung, der relativen Nichtigkeit und der absoluten Nichtigkeit. Letzteres wurde erst kürzlich in den verfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 29. 2. 2024, UA 1/2024 und UA 2/2024 ua, abgelehnt. Die Verfassungskonformität der übrigen Modelle ist allerdings zu bezweifeln, weshalb sich eine genauere Betrachtung der genannten Fehlerfolgenmodelle lohnt.