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Kosten der Sonderausstattungen eines Dienstfahrzeugs

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/190ÖJZ 2024, 687 Heft 11 v. 31.7.2024

§ 879 Abs 1 ABGB

Eine Vereinbarung zwischen den Dienstvertragsparteien, wonach der Dienstnehmer im Fall der Auflösung des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber keinen Rückersatz für die Kosten der ausschließlich von ihm gewünschten und bezahlten Sonderausstattungen eines vom Dienstgeber angekauften und ihm zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeuges fordern kann, ist nicht sittenwidrig.

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