Der OGH hat die Frage nach der Darlegungs- und Aufklärungspflicht der Parteien im Zivilprozess neu beantwortet. Diese Frage war zwar bereits wiederholt Gegenstand von Entscheidungen des OGH, insb iZm der Aufklärungspflicht des Frachtführers gegenüber seinem Vertragspartner. Mit dieser neuen Entscheidung geht der OGH Wege, die in der Zivilprozesspraxis neue Möglichkeiten zu eröffnen scheinen. Entscheidend, so dürfte aus der Entscheidung des OGH als zentrale Aussage abzuleiten sein, ist nun für die Aufklärungspflicht einer Partei nicht mehr, welcher Sphäre der relevante Umstand zuzurechnen ist, sondern es soll allein auf ein "Informationsdefizit" der Partei ankommen.