§ 333 Abs 4 ASVG
Wird der Arbeitnehmer regelmäßig im Rahmen eines vom Arbeitgeber organisierten Fahrdienstes mit dem Skidoo zur Arbeitsstätte gebracht, dann ist jener im gleichen Betrieb tätige Arbeitskollege, der den Arbeitnehmer über ausdrücklichen Auftrag des Arbeitgebers mit dem Skidoo zur Arbeitsstätte beförderte, im Unfallszeitpunkt als Aufseher im Betrieb anzusehen.