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Rechnungslegung des Erwachsenenvertreters

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/17ÖJZ 2022, 187 - 188 Heft 3 v. 25.1.2022

Die Entscheidung über die Schlussrechnung des Erwachsenenvertreters beschränkt sich auf eine Plausibilitätsprüfung. Die Frage der Genehmigung dieser Rechnungslegung ist eine solche des Einzelfalls, die vom OGH nur bei einem groben Fehler der Vorinstanzen überprüfbar ist. Soweit Fragen der Entschädigung oder Belohnung des Erwachsenenvertreters aufgeworfen werden, betrifft das Rechtsmittel den Kostenpunkt und ein Rechtszug an den OGH ist nicht zulässig.

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