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Die (relative) Nichtigkeit eines Liegenschaftskaufvertrags muss nicht zwingend mit Löschungsklage geltend gemacht werden

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2020/27ÖJZ 2020, 186 Heft 4 v. 6.2.2020

Jedenfalls im Rechtsstreit zwischen den Parteien des Liegenschaftskaufvertrags (inter partes) kann der bekl Verkäufer die Einrede, dass der Kaufvertrag zufolge Erfüllung des Wuchertatbestands in seiner Gesamtheit nichtig sei, im Verfahren über die Räumungsklage des Käufers geltend machen. Dazu muss der Verkäufer nicht zunächst eine Rechtsgestaltungsklage (Löschungsklage) einbringen.

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