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Nationalsozialistische Betätigung im Internet

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/35ÖJZ 2019, 233 - 236 Heft 5 v. 25.2.2019

§ 67 Abs 2 StGB

§ 67 Abs 2 zweiter Fall StGB knüpft nur an die Verwirklichung eines Erfolgs iS des äußeren Tatbestands an, nicht hingegen an die von der Strafnorm sanktionierte materielle Rechtsgutsbeeinträchtigung (sofern diese nicht ohnehin einem tatbildmäßigen Erfolg entspricht) oder an den Bezugspunkt eines im Tatbestand formulierten (erweiterten) Vorsatzes.

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