Bei der Beurteilung, ob das vom Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel bezahlte Entgelt eine verbotene Ablöse ist, kommt es darauf an, aus welchem Grund der weichende Mieter zur Zahlung bereit war; eine Zwangssituation des Mieters (in Bezug auf die Möglichkeit, vom Nachmieter Investitionen ersetzt erhalten zu können) spricht für eine verbotene Ablöse.
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