§ 31b KSchG aF
Wenn die Reise aus nach Vertragsabschluss sich ergebenden, weder vom Kunden noch vom Vertragspartner zu verantwortenden oder zu beeinflussenden Ereignissen unmöglich oder unzumutbar wird, sind dem Teilnehmer grundsätzlich alle bereits geleisteten Zahlungen infolge Rücktritts vom Vertrag zurückzuerstatten.