§ 93 Abs 1 ZPO
Der OGH nimmt Stellung zur Ausdehnbarkeit der Vollmacht des Rechtsvertreters auf zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten, was in der Folge auch die Zustellung von Schriftstücken an den Rechtsanwalt erfordert, um die Rechtsmittelfrist in Gang zu setzen.