§ 5 j KschG
Der OGH erörtert, in welchen Fällen Gewinnversprechen gerichtlich eingefordert werden können.
OGH 28.02.2003, 1 Ob 303/02v
§ 5 j KschG
Der OGH erörtert, in welchen Fällen Gewinnversprechen gerichtlich eingefordert werden können.
OGH 28.02.2003, 1 Ob 303/02v