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Entscheidung - OGH, 26.02.2003, 7 Ob 20/03x

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2003/140 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 519 Abs 1 ZPO; § 501 Abs 1 ZPO

Der OGH führt aus, dass die Unterlassung der Prüfung einer Beweis- und Mängelrüge durch das Berufungsgericht bei einem Streitwert bis zu 4000 einer Zurückweisung der Berufung nicht gleichrangig ist, sodass eine Revision an den OGH nicht zulässig ist.

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