§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO
Der OGH beschreibt den Verfahrensgegenstand bei Beantragung einer Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund einer in einer Urkunde aufscheinenden Zeugenaussage.
OGH 25.03.2003, 1 Ob 258/02a
§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO
Der OGH beschreibt den Verfahrensgegenstand bei Beantragung einer Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund einer in einer Urkunde aufscheinenden Zeugenaussage.
OGH 25.03.2003, 1 Ob 258/02a