§ 282 Abs 1 StPO; § 283 Abs 2 StPO; § 17 Abs 4 StVG
Der OGH erörtert die Rechtsmittellegitimation eines beigestellten Sachwalters und prüft, ob dieser bei Ablehnung der bedingten Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug des Besachwalterten die Legitimation zur Beschwerdeerhebung besitzt.