Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag Entwicklungsgeschichte und gegenwärtigen Stellenwert der europäischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, wobei besonderes Augenmerk auf der Darstellung des Europäischen Gerichts erster Instanz liegt. Neben einer Begriffsbestimmung und Umschreibung des Zuständigkeitsbereich des EuG skizziert der Autor auch die Abweichungen zur nationalen Verwaltungsgerichtsbarkeit und nimmt Stellung zu allfällig notwendigen Veränderungen durch den Vertrag von Nizza.