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Entscheidung - OGH, 24.04.2001, 1 Ob 286/00s

FamilienrechtÖJZ-LSK 2001/210 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 87 Abs 1 EheG; Art 5 StGG

Die Befugnis des Gerichts, Mietrechte oder auch dingliche Rechte im Zuge des Aufteilungsverfahrens ehelichen Vermögens zu begründen, stellt keinen willkürlichen Eingriff in den grundrechtlich gebotenen Schutz dinglicher Rechte dar.

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