§ 87 Abs 1 EheG; § 458 ABGB
Der Pfandgläubiger besitzt keinen Unterlassungsanspruch gegen die gerichtliche Einräumung eines Mietvertrags an der Ehewohnung zu marktüblichen Konditionen.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 286/00s
§ 87 Abs 1 EheG; § 458 ABGB
Der Pfandgläubiger besitzt keinen Unterlassungsanspruch gegen die gerichtliche Einräumung eines Mietvertrags an der Ehewohnung zu marktüblichen Konditionen.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 286/00s