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Die Haftung faktischer GmbH-Geschäftsführer*)*)Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um die gekürzte Fassung der Masterarbeit des Verfassers im Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien. Für wertvolle Anmerkungen im Rahmen der Betreuung sei Hon.-Prof. Dr. Irene Welser herzlich gedankt. Die Ausführungen stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar.

AbhandlungenDr. Lukas LobnikÖBA 2025, 97 Heft 2 v. 15.2.2025

Der faktische Geschäftsführer ist gesetzlich zwar nicht geregelt, in der Literatur und Rechtsprechung jedoch durchwegs anerkannt. Insbesondere im insolvenzrechtlichen Kontext stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundlagen einer derartigen Haftung aus zivil-, gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Sicht untersucht.

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