Der faktische Geschäftsführer ist gesetzlich zwar nicht geregelt, in der Literatur und Rechtsprechung jedoch durchwegs anerkannt. Insbesondere im insolvenzrechtlichen Kontext stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Im vorliegenden Beitrag werden die Grundlagen einer derartigen Haftung aus zivil-, gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Sicht untersucht.