Der Treuhänder kann das Treugut gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegen, wenn ein Konflikt zwischen seinen Treugebern auftritt und eine unklare Sach- oder Rechtslage vorliegt. Das gilt vor allem dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind.
1 Ob 125/24z