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Schenkung mit (zeitlich weit) getrennten Anbots- und Annahmeerklärungen

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/189NZ 2024, 644 - 645 Heft 12 v. 19.12.2024

Für das wirksame Zustandekommen eines Vertragsabschlusses im Fall getrennter Anbots- und Annahmeerklärungen ist gem § 862a Satz 1 ABGB ausschließlich der Zugang der Annahmeerklärung an den Offerenten maßgeblich. Der Zeitpunkt der Abgabe der Annahmeerklärung, die eine empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, ist grundsätzlich rechtlich irrelevant.

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