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Amtshaftungsansprüche nach Einantwortung aufgrund eines nicht unbedenklichen Testaments

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/198NZ 2023, 562 - 568 Heft 11 v. 4.12.2023

1. Im Amtshaftungsprozess ist nicht zu prüfen, ob ein bestimmtes behördliches Verhalten richtig war, sondern nur, ob es auf einer vertretbaren Gesetzesauslegung bzw Rechtsanwendung beruhte.

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