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Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2022/11NZ 2022, 50 - 52 Heft 1 v. 10.1.2022

Ein Rechtsanwalt hat seine Mandantin (hier: GmbH) aufgrund seiner Verpflichtung zur Interessenwahrung vor Auszahlungen, die wegen eines Verstoßes gegen § 82 GmbHG nichtig sein würden, konkret zu warnen und tunlichst zu bewahren.

6 Ob 26/21y

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