I. Angemessenheit der Vergütung, GVR und Rückwirkung – Der Fall Jost Vacano
§ 32 Abs. 2 Satz 1 dUrhG lautet: Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 dUrhG) ermittelte Vergütung ist angemessen. Seitdem diese Bestimmung 2002 Eingang in das deutsche Urheberrechtsgesetz gefunden hat, erzeugt sie Druck auf die gesamte Filmbranche. Wie Jan Herchenröder bereits ausgeführt hat, sollte sich zei gen, dass der Abschluss Gemeinsamer Vergütungsre geln nicht nur für Urheber, sondern auch für die Verwerterseite Vorteile bringen kann. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, war es jedoch ein langer Weg. Mit der ARD etwa zogen sich die Verhandlungen über acht Jahre und kamen erst 2023 zu einem ersten Ergebnis für 90-Minuten-Formate.