vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Kampf um faire Vergütungen im Film- und Fernsehbereich

Gemeinsame Vergütungsregeln (Deutschland)Jobst Oetzmann*)*)Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des Deutschen Regieverbands, schloss direkt an den Vortrag von Jan Herchenröder an und fokussierte zunächst auf die Angemessenheit der nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln ermittelten Vergütung.Medien und Recht 2025, 39 Heft 1a v. 15.3.2025

I. Angemessenheit der Vergütung, GVR und Rückwirkung – Der Fall Jost Vacano

§ 32 Abs. 2 Satz 1 dUrhG lautet: Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36 dUrhG) ermittelte Vergütung ist angemessen. Seitdem diese Bestimmung 2002 Eingang in das deutsche Urheberrechtsgesetz gefunden hat, erzeugt sie Druck auf die gesamte Filmbranche. Wie Jan Herchenröder bereits ausgeführt hat, sollte sich zei gen, dass der Abschluss Gemeinsamer Vergütungsre geln nicht nur für Urheber, sondern auch für die Verwerterseite Vorteile bringen kann. Bis sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, war es jedoch ein langer Weg. Mit der ARD etwa zogen sich die Verhandlungen über acht Jahre und kamen erst 2023 zu einem ersten Ergebnis für 90-Minuten-Formate.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!