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Zur glücksspielrechtlichen Einordnung von Lootboxen

GlücksspielrechtDr. Christian Rapani, Felix Hohenthanner, Mag. Lukas LamprechtMedien und Recht 2025, 36 Heft 1 v. 15.3.2025

Einleitung

Der Begriff "Lootbox" setzt sich aus den englischen Worten "loot", was mit Beute übersetzt werden kann, und "box", also Kiste, zusammen. "Lootboxen" werden im täglichen Sprachgebrauch als virtuelle Beute- oder Schatzkiste (auch Überraschungskiste) in Online-Videospielen bezeichnet.

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