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Ausländischer Facebook-Account – inländische Gerichtsbarkeit

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2024, 251 Heft 6 v. 15.12.2024

OLG Wien 23.10.2024, 17 Bs 89/24y(Vorinstanz: Landesgericht Eisenstadt 22.02.2024, 12 Hv 12/24d)

§§ 6 ff, 51 MedienG; § 111 StGB

1. Die üble Nachrede ist ein Erfolgsdelikt in dem Sinn, dass als Erfolgsort jeder Ort anzusehen ist, an dem – im Sinn einer abstrakten Gefahr einer tatsächlichen Ehrverletzung – die Äußerung für einen Dritten wahrnehmbar (§ 111 Abs 1 StGB) oder der breiten Öffentlichkeit zugänglich (§ 111 Abs 2 StGB) wird.

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