EMRK: Art 10
MedienG: § 7 Abs 1
Die Schwangerschaft betrifft die Gesundheitssphäre und gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Die Preisgabe von Details aus der Intimsphäre eines Menschen wirkt idR bloßstellend.EMRK: Art 10
MedienG: § 7 Abs 1
Die Schwangerschaft betrifft die Gesundheitssphäre und gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Die Preisgabe von Details aus der Intimsphäre eines Menschen wirkt idR bloßstellend.