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Schwangerschaft gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/59jusIT 2025, 59 Heft 2 v. 2.5.2025

EMRK: Art 10

MedienG: § 7 Abs 1

Die Schwangerschaft betrifft die Gesundheitssphäre und gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Die Preisgabe von Details aus der Intimsphäre eines Menschen wirkt idR bloßstellend.

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