vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung durch das AMS nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/35jusIT 2025, 40 Heft 1 v. 25.2.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit e

AMSG: § 25 Abs 9

Nach § 25 Abs 9 AMSG muss das AMS die personenbezogenen Daten von Arbeitssuchenden sieben Jahre nach Beendigung des jeweiligen Geschäftsfalles aufbewahren. Dass § 25 Abs 9 zweiter Satz AMSG eine Verlängerung der Aufbe-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte