vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Framing" als aggressive Geschäftspraktik im Finanz- und Versicherungsbereich

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2025/12jusIT 2025, 23 Heft 1 v. 25.2.2025

RL (EU) 2016/97 : Art 24 Abs 3

RL 2005/29/EG : Art 2 lit j, Art 5 Abs 2 und 5, Art 8, 9

Der Begriff "Durchschnittsverbraucher" gem Art 2 lit a iVm Erw 18 der RL 2005/29/EG (UGP-RL) lässt sich als ein angemessen gut unterrichteter, aufmerksamer und kritischer Verbraucher bestimmen. Diese Definition schließt jedoch nicht aus, dass kognitive Verzerrungen oder andere Einschränkungen die Entscheidungsfähigkeit eines Verbrauchers beeinflussen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte