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Kollisionsprüfung bei geschützten Herkunftsangaben

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2025/11jusIT 2025, 22 Heft 1 v. 25.2.2025

VO (EU) 1151/2012 : Art 7, 8, 49 Abs 2, Art 50 Abs 1

MSchG: §§ 126 ff

Art 7 und 13 VO (EU) 1151/2012 (Qualitätsregelungen-VO) räumen der EU-Kommission zwar ein eigenständiges Ermessen bei der Prüfung von Eintragungsanträgen für geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ein. Sie ist dabei nicht an die Beurteilungen der nationalen Behörden gebunden.

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