UWG: § 1 Abs 1 Z 1
Für Produkte, die keinen Sonderrechtsschutz für sich in Anspruch nehmen können, besteht grds Nachahmungsfreiheit; ein lauterkeitsrechtlicher Leistungsschutz erfordert das Hinzutreten besonderer lauterkeitsrelevanter Begleitumstände.
