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OGH: Kein lauterkeitsrechtlicher Schutz für gewöhnliches Website-Layout

IT-Recht JudikaturWettbewerbsrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/4jusIT 2025, 20 Heft 1 v. 25.2.2025

UWG: § 1 Abs 1 Z 1

Für Produkte, die keinen Sonderrechtsschutz für sich in Anspruch nehmen können, besteht grds Nachahmungsfreiheit; ein lauterkeitsrechtlicher Leistungsschutz erfordert das Hinzutreten besonderer lauterkeitsrelevanter Begleitumstände.

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