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Recht auf kostenlose Erstkopie der Krankengeschichte

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/187jusIT 2024, 247 Heft 6 v. 18.12.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 3, Art 23 Abs 1 lit e

Wr KAG: § 17a Abs 2 lit g

Da das Recht auf Zurverfügungstellung einer kostenlosen Erstkopie der Krankengeschichte durch § 17a Abs 2 lit g Wr KAG in einer nach Art 23 DSGVO unverhältnismäßigen und daher unzulässigen Weise eingeschränkt wird, hat die in dieser Bestimmung angeordnete Kostenersatzpflicht als der DSGVO entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu bleiben.

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