UWG (Deutschland): § 5a Abs 2 Satz 1
UWG: § 2 Abs 4, Abs 5
Für die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung von Kunden stellt die Aufschlüsselung nach einzelnen Klassen oder Sterne-Kategorien keine wesentliche Information dar, wenn die Gesamtzahl und der Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen angegeben sind. Insoweit liegt dann keine unlautere Irreführung durch Unterlassen vor.

