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Beweislast für Zutreffen einer anonymen Ein-Stern-Bewertung ohne Textkommentar liegt beim Geschädigten und nicht bei der Bewertungsplattform

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/138jusIT 2024, 191 Heft 5 v. 29.10.2024

ABGB: § 20 Abs 3, § 1330 Abs 2

ZPO: §§ 184, 272 Abs 1

Die Betreiber von Online-Plattformen, die Nutzerbewertungen ermöglichen, haften nicht automatisch für kommentarlos abgegebene Sternebewertungen. Der bloße Betrieb der Plattform und das Fehlen einer Identitätsüberprüfung der Nutzer begründen keine Haftung, sofern keine unwahren Tatsachen verbreitet werden. Eine generelle Prüfpflicht besteht nicht, es sei denn, der Betreiber wird nachweislich über eine Persönlichkeitsrechtsverletzung iSv § 20 Abs 3 ABGB informiert und reagiert nicht.

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