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Einfache Nebenintervention durch Markenlizenznehmer

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/137jusIT 2024, 191 Heft 5 v. 29.10.2024

MSchG: § 14 Abs 4

ZPO: §§ 16 ff

Gemäß § 14 Abs 4 MSchG kann jeder Lizenznehmer einer vom Inhaber der Marke erhobenen Verletzungsklage als Nebenintervenient beitreten. Es handelt sich dabei um eine einfache und keine streitgenössische Nebenintervention.

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