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Umsatzsteuer bei Einweg-Gutscheinen für digitale Inhalte

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/132jusIT 2024, 189 Heft 5 v. 29.10.2024

RL 2006/112/EG : Art 30a, 30b Abs 1, 2

UStG 1994: §§ 3, 3a

Stehen Leistungsort und Steuer der bei Einlösung an den Endkunden zu erbringenden Leistung fest, liegt ein Gutschein für den einmaligen Gebrauch vor (sog "Einweg- oder Einzweck-Gutschein"). Inwieweit der Gutschein im Rahmen des Vertriebs zwischen (ausländischen) Unternehmern übertragen wird, ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung unbeachtlich.

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