VO (EU) 2016/679 : Art 82
DSG: § 29 Abs 1
Es liegt außerhalb des Schutzzwecks datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wenn der Kläger im Wege einer (behaupteten) Datenschutzverletzung Schadenersatz für eine
VO (EU) 2016/679 : Art 82
DSG: § 29 Abs 1
Es liegt außerhalb des Schutzzwecks datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wenn der Kläger im Wege einer (behaupteten) Datenschutzverletzung Schadenersatz für eine
