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Keine schadenersatzrechtliche Kompensation nach DSGVO/DSG für das (erfolglos) versuchte Erschleichen einer Versicherungsleistung

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/119jusIT 2024, 162 Heft 4 v. 3.9.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 82

DSG: § 29 Abs 1

Es liegt außerhalb des Schutzzwecks datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wenn der Kläger im Wege einer (behaupteten) Datenschutzverletzung Schadenersatz für eine

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