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Zweck des Auskunftsbegehrens, Recht auf Kopie

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/114jusIT 2024, 161 Heft 4 v. 3.9.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 3, ErwGr 63 Satz 1

Das Recht der betroffenen Person, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zu erhalten, setzt voraus, dass dieser Person eine getreue und verständliche Wiedergabe der Gesamtheit dieser Daten ausgehändigt wird.

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