vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irreführung durch die Angabe "hautfreundlich" für Biozide

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/100jusIT 2024, 145 Heft 4 v. 3.9.2024

VO (EU) 2012/528 : Art 72 Abs 3

UWG (Deutschland): §§ 3, 3a, 8 Abs 1

Die Aussage "hautfreundlich" für ein Biozidprodukt (hier: ein Desinfektionsmittel) in der Werbung hat eine positive Bedeutung und kann ohne Erwähnung von Risiken die schädlichen Nebenwirkungen des Produkts herunterspielen oder andeuten, dass es sogar gut für die Haut ist. Solche Aussagen sind irreführend iSv Art 72 Abs 3 VO (EU) 2012/528 .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte