RL 2011/83/EU : Art 8 Abs 2
FAGG: § 8 Abs 2
Wenn ein Verbraucher einen kostenpflichtigen Fernabsatzvertrag abschließen soll, indem er auf eine Schaltfläche klickt, muss diese Schaltfläche gem Art 8 Abs 2 der Verbraucherrechte-RL (2011/83/EU ) mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein (sog "Button-Lösung"). Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn die Zahlungspflicht des Verbrauchers von späteren Bedingungen abhängt.
