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"Button-Lösung" auch für online angebotene LegalTech-Dienstleistungen

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/99jusIT 2024, 145 Heft 4 v. 3.9.2024

RL 2011/83/EU : Art 8 Abs 2

FAGG: § 8 Abs 2

Wenn ein Verbraucher einen kostenpflichtigen Fernabsatzvertrag abschließen soll, indem er auf eine Schaltfläche klickt, muss diese Schaltfläche gem Art 8 Abs 2 der Verbraucherrechte-RL (2011/83/EU ) mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein (sog "Button-Lösung"). Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn die Zahlungspflicht des Verbrauchers von späteren Bedingungen abhängt.

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