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Europäische Medienfreiheit abgesichert - EU-Gesetz-gebungsmonitor zu EMFA und Anti-SLAPP-Richtlinie

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2024/92jusIT 2024, 127 Heft 4 v. 3.9.2024

Während sich die bisherige EU-Gesetzgebung zum Medien(ordnungs)recht primär auf die Rechtsgrundlagen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit11Deutlich EuGH 30. 4. 1974, C-155/73 (Sacchi), ECLI:EU:C:1974:40. konzentriert hat, um Medienpolitik zu machen, hat die Kommission mit ihren jüngsten Initiativen begonnen, verstärkt Art 114 AEUV (also die Binnenmarktkompetenz) für die Medienregulierung heranzuziehen. Der folgende Beitrag versucht, die Rechtsakte Anti-SLAPP-Richtlinie22RL (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren ("strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung"), ABl L 2024/1069 vom 16. 4. 2024. und European Media Freedom Act33VO (EU) 2024/1083 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz), ABl L 2024/1083 vom 17. 4. 2024. zu skizzieren sowie aus österreichischer Medienrechtsperspektive einzuordnen. Dass unabhängige öffentlich-rechtliche Medien in Zeiten von Hate Speech, Fake News und illiberalen Demokratien auch innerhalb der EU gefährdet sind,44Vgl jüngst Schwischei, Slowakei löst öffentliches Fernsehen auf, SN-Artikel vom 22. 6. 2024, Seite 4 (Österreich Ausgabe der Salzburger Nachrichten). hat der EU-Gesetzgeber rechtzeitig erkannt und darauf reagiert.

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