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Koppelungsverbot in Pauschalreise-AGB

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/88jusIT 2024, 123 Heft 3 v. 1.7.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 7 Abs 4

KSchG: § 6 Abs 3

Die Zustimmung des Reisenden zur Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen für Werbezwecke (hier: im Rahmen von Events einer organisierten Maturareise) in den AGB des Pauschalreise-Veranstalters widerspricht dem Koppelungsverbot iSv Art 7 Abs 4 DSGVO bei alternativer Buchungsmöglichkeit.

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